Um die Reduzierung der Steuersätze im kommenden Jahr zu finanzieren, werden zahlreiche Ausnahmeregelungen und Freibeträge im Steuerrecht gestrichen oder gekürzt. In Anlehnung an die Koch-Steinbrück-Vorschläge betrifft das auch den Sparerfreibetrag, der ab dem kommenden Jahr nur noch 1.370 Euro statt bisher 1.550 Euro für Ledige und 2.740 Euro statt 3.100 Euro für Verheiratete beträgt. Sie sollten sich daher auch über die Anpassung Ihrer Freistellungsaufträge im kommenden Jahr Gedanken machen.