Unter den zahlreichen Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der reduzierten Einkommensteuertarife hat auch der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge zu leiden. Diese Beiträge sind nämlich ab 2004 nur noch zu 88 % als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen. Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug bleibt weiterhin eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren.