Ein Steuersparmodell sieht vor, dass die Maschinen eines Produktionsbetriebes von einem Familienangehörigen erworben werden, welcher nicht am Unternehmen beteiligt ist. Da es sich um eine vermögensverwaltende Tätigkeit handelt, fällt keine Gewerbesteuer an, die Veräußerungserlöse aus dem Verkauf der Maschinen, die im Betrieb nicht mehr benötigt werden, sind steuerfrei. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jedoch jetzt entschieden, dass der Erwerb von 40 Maschinen und deren Vermietung an einen Metallverarbeitungsbetrieb und die Veräußerung von 7 Maschinen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen ist. Damit ist der Anwendungsbereich dieses Steuersparmodells auf die Fälle beschränkt, in denen die Maschinen nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nut-zungsdauer verschrottet werden. Zulässig wäre ein Verkauf der Maschinen aus nicht vorhersehbaren Gründen, um eine Verlust bringende Vermietung zu beenden.