Deutschland und Liechtenstein haben am 10. Juli 2009 ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert. Damit verpflichtet sich Liechtenstein, deutschen Behörden auf Ersuchen alle Informationen zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen, die in Besteuerungsverfahren oder in Steuerstrafverfahren voraussichtlich relevant sind. Dazu gehören auch Bankinformationen und Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften oder die Begünstigten von Anstalten und Stiftungen. Das Abkommen muss erst noch von den Gesetzgebern beider Länder bestätigt werden, bevor es in Kraft treten kann.