Im Gegensatz zu einer Einlage führt die Einbringung eines Wirtschaftsguts nicht zu einer Kürzung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung auf das Wirtschaftsgut.
Mit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen.
Die Frist für die Übermittlung der Schlussabrechnung zu den Corona-Hilfen ist kurzfristig um zwei Monate bis zum 31. August 2023 verlängert worden.
Die staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften.
Der Fiskus hat die Regeln für die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus einer Kindertagespflege aktualisiert und dabei insbesondere die Betriebsausgabenpauschale angehoben.
Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann für eine Pensionszusage, die unter einem Vorbehalt steht, eine Rückstellung gebildet werden.
Eine abweichende Gewinnverteilungsabrede für den Gewinn aus der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags kann nicht nachträglich vereinbart werden.
Spätestens Ende Juni 2023 müssen die Endabrechnungen für die Überbrückungshilfen vorliegen, während für die Neustarthilfen die Frist schon am 31. März 2023 ausgelaufen ist.
Wenn die Miterben einer Erbengemeinschaft eine GbR bilden, kann diese neben der Erbengemeinschaft bestehen und unabhängig davon steuerlich veranlagt werden.
Der aufwendig gestaltete Garten eines teilweise betrieblich genutzten Hauses ist nicht automatisch anteilig in den Aufgabegewinn des im Haus ausgeübten Betriebs einzubeziehen.