Wie wir berichtet haben, wurde durch das Jahressteuergesetz 2007 die Abgabenordnung geändert und eine Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte der Finanzbehörden eingeführt. Die Bundessteuerberaterkammer hat sich mit einer Resolution gegen diese Gebührenpflicht gewendet. Angesichts des komplizierten deutschen Steuersystems müssten verbindliche Auskünfte gebührenfrei bleiben. Die neue Regelung treffe jeden Steuerpflichtigen, der sich im Vorfeld einer steuerlich relevanten Entscheidung über deren Auswirkung Klarheit verschaffen möchte. Zudem könne es nicht sein, dass der Staat einerseits kein überschaubares Steuersystem schaffe, andererseits an den entsprechenden Auskünften verdiene.