Das Bundesfinanzministerium hat die ab 2016 geltenden Grenzwerte für Umsatz und Gewinn bei der für die Häufigkeit der Betriebsprüfung relevanten Einordnung in Größenklassen bekannt gegeben. Im Vergleich zur letzten, seit 2012 gültigen Tabelle wurden die Werte um rund 10 % erhöht, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sogar um bis zu 30 %.