E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Einkommensteuer - Immobilien

Anfang | << | 41 42 43 44 45 [46] 47 48 49 50

Sie können die Eigenheimzulage nicht nur für eine komplett neu hergestellte Wohnung, sondern auch für die Aufteilung einer alten Wohnung in mehrere neue, kleinere Wohungen erhalten.
Die alte Regelung beim anschaffungsnahen Aufwand kommt mit dem Steueränderungsgesetz 2003 zurück.
Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist auch die Vermietung einer Wohnung an den Ehepartner möglich.
Einen Anspruch auf die Kinderzulage haben Sie auch dann, wenn im ersten Jahr der Förderung nur für einzelne Monate vor Beginn der Nutzung ein Anspruch auf Kinderfreibeträge oder Kindergeld besteht.
Überschreitet Ihr Kind die Einkunftsgrenze, kann Ihnen rückwirkend die Kinderzulage entzogen werden.
Die Wohnungsvermietung unter Marktmiete kann ein Indiz für fehlende Überschusserzielungsabsicht sein.
Sind Sie Nutzungsberechtigter eines Grundstücks, so können Sie auch als dessen wirtschaftlicher Eigentümer gelten, womit ein Anspruch auf die Wohneigentumsförderung besteht.
Für die Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Renovierungskosten ist bei Renovierungsarbeiten an Wohnräumen eine deutliche Ausdehnung des Gebrauchswertes erforderlich.
Ein Anspruch auf die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung besteht auch dann, wenn das Kind auswärts studiert - sofern das Kind dort keinen eigenen Haushalt führt und regelmäßig zu den Eltern zurückkehrt.
Auch ein Erweiterungsbau kann durch die Eigenheimzulage begünstigt werden.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de