E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Musterklage zu Straßenausbaubeiträgen vorerst gescheitert

Von der Kommune festgesetzte Straßenausbaubeiträge können vorerst weiterhin nicht als Handwerkerleistungen berücksichtigt werden.

Dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg lag eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage zu der Frage vor, ob die Erschließungsbeiträge, die Anwohner für die Erneuerung einer Straße zahlen müssen, als Handwerkerleistungen steuermindernd geltend gemacht werden können, wenn die Maßnahme von der Kommune erbracht und per Bescheid abgerechnet wird. Das Finanzgericht hat sich auf die Seite des Finanzamts gestellt und dies nun abgelehnt. Allerdings läuft beim Bundesfinanzhof schon die Revision des Verfahrens, weshalb andere Fälle per Einspruch offen gehalten werden sollten.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de