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Änderungen für Privatpersonen und Familien

Zum neuen Jahr gibt es Sparmaßnahmen statt Steuergeschenke.

Anders als im Vorjahr gibt es dieses Jahr keine großen Steuergeschenke für Familien. Die Änderungen stehen im Zeichen der Haushaltskonsolidierung, Verbesserungen gibt es nur in Einzelfällen.

Handwerkerleistungen: Von der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sind ab 2011 öffentlich geförderte Maßnahmen ausgenommen. Der Ausschluss gilt jedoch nur, wenn die Förderung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird. Betroffen sind alle Aufwendungen nach dem 31. Dezember 2010, sofern die Leistungen ebenfalls nach diesem Termin erbracht wurden.

Ehrenamtliche Betreuer: Aufwendungsentschädigungen für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer oder Pfleger sind jetzt bis zu einer Höhe von 2.100 Euro im Jahr steuerfrei. Bisher lag der Freibetrag bei 500 Euro. Dafür gilt dieser neue Betrag nun gleichzeitig auch für die Übungsleiterpauschale. Die Steuerfreiheit gilt also nur, wenn die Aufwandsentschädigung gemeinsam mit einer eventuellen Pauschale unter 2.100 Euro liegt.

Elterngeld: Das Elterngeld wird in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt. Mit Abstand die meisten Eltern wird die Absenkung der Einkommensersatzquote von 67 % auf 65 % ab einem Einkommen von 1.200 Euro treffen. Weiterhin wird das Elterngeld zukünftig auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet, soweit es 300 Euro übersteigt. Und zuletzt entfällt der Anspruch auf Elterngeld ganz, wenn das Einkommen des anspruchsberechtigten Elternteils über 250.000 Euro (500.000 Euro für beide Elternteile) liegt.

Versorgungsausgleich: Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind zukünftig nur noch dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig ist oder diese in einem anderen EU/EWR-Staat versteuert. Ist der Sonderausgabenabzug möglich, muss der Empfänger die Zahlung auch dann versteuern, wenn sich der Abzug nicht ausgewirkt hat. Dafür kann nun auch ein Ausgleich in Form von Kapitalzahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden und nicht nur eine Ausgleichsrente. Weitere Änderungen betreffen die Anpassung an das Versorgungsausgleichsgesetz.

Lebenspartner: Bei der Erbschaftsteuer wird der letzte Unterschied zwischen Ehepartner und eingetragenem Lebenspartner beseitigt. Auch der Lebenspartner fällt künftig in die günstige Steuerklasse I. Gleichzeitig wird nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung für Erbschaften und Schenkungen vor der Erbschaftsteuerreform geschaffen. Auch bei der Grunderwerbsteuer wird der Lebenspartner wie ein Ehepartner von der Steuer befreit.

Krankenversicherungsbeiträge: Vorauszahlungen von Beiträgen sind nur noch dann im Jahr der Zahlung abziehbar, wenn sie maximal das 2,5fache des laufenden Jahresbeitrags ausmachen.

Wohngeld: Weil die Energiekosten wieder gesunken sind, wurde der seit 2009 gezahlte Heizkostenzuschuss gestrichen.

 
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