Nach der Gesetzesänderung im vergangenen Jahr sind die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt in einem Schreiben Einzelheiten des Familienleistungsausgleichs für Lebenspartner in verschiedenen Fallkonstellationen geregelt. Lebenspartner mit Kindern werden bei der Zusammenveranlagung demnach genauso behandelt wie Eheleute.