Der Bundesrat will die Elektromobilität besser fördern und hat dafür einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Vorgesehen ist insbesondere eine Steuerbefreiung für das von Arbeitgebern gewährte kostenfreie oder verbilligte Aufladen privater Elektroautos. Damit entfällt auch die Ermittlung der Höhe des jeweiligen Sachbezugs. Zudem soll es eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich geben.