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Für Selbständige und Unternehmer hat der Jahreswechsel diesmal vergleichsweise wenige, aber dafür bedeutsame Änderungen mit sich gebracht.
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde.
Damit die Buchführung vom Finanzamt akzeptiert wird, müssen Unternehmen beim Einsatz von Registrierkassen und ähnlichen Geräten verschiedene Pflichten beachten. Die Gnadenfrist für nicht aufrüstbare Altgeräte läuft zum Jahresende aus.
Für die Ermittlung der Kirchensteuer auf pauschale Lohn- oder Einkommensteuer gibt es die Wahl zwischen einem individuellen Nachweis und einem vereinfachten Verfahren.
Mit mehreren Monaten Verspätung hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen jetzt umgesetzt.
Turnusmäßig sollen 2017 und 2018 verschiedene Steuerfreibeträge und das Kindergeld steigen. Außerdem erfolgt wieder ein Ausgleich der kalten Progression.
Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vereinfacht radikal die Besteuerung von Investmentfonds für die Anleger und soll bei den Fonds europarechtliche Risiken und Steuergestaltungsmöglichkeiten eliminieren.
Ausgaben für Werbegeschenke müssen auf einem separaten Konto verbucht werden, um steuerlich abziehbar zu sein.
Ein neues Bürokratieentlastungsgesetz soll die deutsche Wirtschaft ab 2017 von unnötigem Papierkrieg befreien.
Ab 2020 wird der Einsatz manipulationssicherer Kassen per Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Aber schon 2017 gelten verschärfte Vorschriften für alte Registrierkassen.
 

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