E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Alte Regelung beim anschaffungsnahen Aufwand

Die alte Regelung beim anschaffungsnahen Aufwand kommt mit dem Steueränderungsgesetz 2003 zurück.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wird die jüngst vom Bundesfinanzhof getroffene Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Aufwand wieder rückgängig gemacht. Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass ein anschaffungsnaher Aufwand nur dann vorliegt, wenn gleichzeitig eine deutliche Steigerung des Wohnwertes eintritt. In Zukunft gilt dann wieder die bisherige Verwaltungsauffassung, nach der alle Aufwendungen, die 15 % des Kaufpreises übersteigen und innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Kauf erfolgen, als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand gelten und somit nur über die Gesamtlebensdauer der Immobilie abschreibbar sind.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de